Anreise

Die Reederei Norden Frisia bringt Sie mit ihren Schiffen,

von Norddeich Mole sicher in den Juister Hafen.

Vom Hafen bringen die Pferdekutschen der Firma Schwips Sie und Ihr Gepäck bist fast vor unsere Haustür

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Wetterbericht Juist

Liebe Gäste, bitte beachten Sie die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
DEHOGA Beherbergungsvertrag und schliessen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten widerfahren !

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
DEHOGA Beherbergungsvertrag

§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (die
Ferienwohnung) bestellt und zugesagt worden ist.

§ 2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers                                    (der Ferienwohnung) dem Gast Schadenersatz zu leisten.

§ 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (FeWo) 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.

§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.

§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers (der Ferienwohnung) hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort